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Bund und Land müssen Klarheit über den Rechtsanspruch auf U-3 Betreuung schaffen

21. Dezember 2011

Zur am 19. Dezember2011 stattgefundenen Krippenkonferenz im Familienministerium erklärt der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf und Präsidiumsmitglied des Deutschen Städtetags, Dirk Elbers:

"Die heutige Krippenkonferenz endete nicht nur ohne konkrete Ergebnisse, sondern ging auch an dem Hauptproblem vorbei. Es ist zwar richtig, dass das Land nunmehr weitere Schritte zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 1. Lebensjahr gemeinsam mit den Kommunen und Vertretern der Freien Wohlfahrtspflege beraten will, doch das Kernproblem ist von der Landesregierung nicht erkannt worden.

Bereits im Jahr 2007 ist der Bundesgesetzgeber, zu dem auch die Länder über den Bundesrat gehörten, von falschen Annahmen ausgegangen bzw. hat die rasante Entwicklung bei Nachfrage nach U3-Plätzen unterschätzt, indem er eine fiktive Versorgungsquote von 32 Prozent für einen Rechtsanspruch festgelegt hat. In vielen Großstädten und Ballungsräumen ist der Bedarf bereits jetzt sehr viel höher. In Düsseldorf gehen wir sogar von einer Nachfrage von 60 Prozent aus. Dieses Ziel kann selbst bei größten Anstrengungen bis 2013 nicht erreicht werden. Dabei ist der Rechtsanspruch ein starkes einklagbares Instrument, das sich an die Kommunen richtet. Es muss dringend verhindert werden, dass die Kommunen mit Klagen und Schadensersatzforderungen überflutet werden.

Die Krippenkonferenz hat sich heute jedoch ausschließlich mit der Frage befasst, wie der Prozess zur Schaffung einer Versorgungsquote von 32 Prozent für Kinder unter 3 Jahren beschleunigt werden kann. Dies mag für kleinere Städte eine Herausforderung darstellen, an den Bedarfslagen Düsseldorfer Familien geht dies meilenweit vorbei. Da zur Krippenkonferenz mit Ausnahme der Stadt Köln nur kleine und mittlere Kommunen eingeladen waren, überrascht das Ergebnis allerdings nicht wirklich. […]

Der Bund und die Länder sind bei der Realisierung des von Ihnen beschlossenen Rechtsanspruchs in der Verantwortung:

  1. Der Bund und die Länder müssen sich nach dem Grundsatz "Wer bestellt, bezahlt" dauerhaft an der Betriebskostenfinanzierung für die zusätzlichen U3-Plätze beteiligen. Gerade die aktuelle Landesfinanzierung ist gemessen am Bedarf unzureichend.
  2. Der Bundesgesetzgeber muss dringend eine offene Lageanalyse vornehmen, um festzustellen, ob der Rechtsanspruch auf U-3- Betreuung gefährdet ist. Die Kommunen, als Adressaten des Rechtsanspruchs, dürfen nicht mit den möglichen juristischen Folgen der Nichterfüllung des Rechtsanspruchs allein gelassen werden."

19. Dezember 2011

Quelle: http://www.duesseldorf.de/top/thema010/aktuell/news/krippenkonferenz/

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